Förderung von Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeorganisationen durch die gesetzlichen Krankenkassen
Rike, Pixelio
Gemeinsame Internetseite der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Selbsthilfeförderung in Niedersachsen
Selbsthilfegruppen und -organisationen bekommen auf dieser Seite übersichtlich und verständlich Informationen zu den Fördermöglichkeiten der Krankenkassen und -verbände. So wird beschrieben, was bei der Pauschal- bzw. Projektförderung zu beachten ist, welche Antragsfristen gelten, welche Ansprechpartner/innen nähere Auskünfte geben.
Die Seite ist barrierefrei - und die Ansicht passt sich mobilen Endgeräten an.
Alle notwendigen Formulare können problemlos heruntergeladen und am PC ausgefüllt werden.
Hier kommen Sie zu der Seite:
www.gkv-selbsthilfefoerderung-nds.de
Selbsthilfeförderung nach § 45d SGB XI durch die Pflegekassen
Selbsthilfegruppen, in denen sich Pflegebedürftige, Personen mit erheblichen allgemeinem Betreuungsbedarf und/oder deren Angehörige treffen, können nach diesen Richtlinien finanzielle Unterstützung erhalten. Antragsunterlagen und weitere Informationen erhalten Sie bei uns in der Kontakt- und Beratungsstelle Selbsthilfe.
Wenn Sie Fragen haben oder Informationen benötigen, rufen Sie uns gerne an.