Corona Verordnung
Am 29.03.2021 ist eine neue Fassung der Niedersächsischen Corona-Verordnung (Link: Vorschriften der Landesregierung | Portal Niedersachsen) in Kraft getreten. Danach sind gemäß
§ 9 Abs. 3 Treffen von gesundheitsbezogenen Selbsthilfegruppen sind wieder möglich:
§ 9 Religionsausübung, sonstige Regelungen für Sitzungen, Zusammenkünfte und Versammlungen
(3) Angebote der Selbsthilfe nach § 20 h des Fünften Buchs des Sozialgesetzbuchs sowie der Selbsthilfe nach § 45 d des Elften Buchs des Sozialgesetzbuchs dürfen, auch abweichend von § 2 Abs. 1, Zusammenkünfte mit bis zu zehn Personen in geschlossenen Räumen durchführen, wenn das Abstandsgebot nach § 2 Abs. 2 und Abs. 3 Nr. 1 eingehalten wird.
Nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt sind Treffen auch im Landkreis Vechta wieder erlaubt.
Sofern Sie mit Ihrer Selbsthilfegruppe wieder Treffen planen, bitten wir um Berücksichtigung, dass die Entscheidung, an den Gruppentreffen teilzunehmen, jedem Teilnehmenden selbst überlassen werden sollte.
Bitte beachten Sie für Ihre Gruppentreffen die nachfolgenden Hinweise:
- Teilnehmende einer Selbsthilfegruppe müssen eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung (OP-Maske oder FFP2-Maske) tragen (s. § 3 Abs. 3 Satz 3 Nds. Corona-Verordnung).
- Masken mit Ventil und Stoffmasken sind nicht erlaubt!
- Sobald und solange die Teilnehmenden einen Sitzplatz eingenommen haben und das Abstandsgebot nach § 2 Abs. 2 und 3 Nr. 1 eingehalten wird, darf die Mund-Nasen-Bedeckung abgenommen werden (s. § 3 Abs. 5 Nds. Corona-Verordnung).
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite "Selbsthilfe und Corona" von dem Selbsthilfe-Büro Niedersachsen (Link: Selbsthilfe & Corona (selbsthilfe-buero.de) ).